Schulung

Eine Schu­lung ist eine ziel­ge­rich­te­te Maß­nah­me der beruf­li­chen oder per­sön­li­chen Wei­ter­bil­dung, bei der spe­zi­fi­sches Fach­wis­sen, prak­ti­sche Fähig­kei­ten und Hand­lungs­kom­pe­ten­zen ver­mit­telt wer­den. Sie dient dazu, bestehen­de Wis­sens­lü­cken zu schlie­ßen, Teil­neh­mer auf neue Auf­ga­ben und recht­li­che Rah­men­be­din­gun­gen vor­zu­be­rei­ten oder vor­han­de­ne Qua­li­fi­ka­tio­nen zu ver­tie­fen. Im Gegen­satz zu einer all­ge­mei­nen Aus­bil­dung ist eine Schu­lung meist pra­xis­nah gestal­tet und auf ein kla­res, abge­grenz­tes The­ma aus­ge­rich­tet. Dadurch befä­higt sie die Teil­neh­men­den, ihre Auf­ga­ben im Arbeits­all­tag rechts­si­cher, effi­zi­ent und eigen­ver­ant­wort­lich aus­zu­üben.


  • Schulungsanspruch für den Personalrat: Wann die Dienststelle zahlen MUSS

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    Schulungsanspruch für den Personalrat: Wann die Dienststelle zahlen MUSS

    Ob neu­es Lan­des­per­so­nal­ver­tre­tungs­ge­setz, geplan­te IT-Sys­te­me oder kom­ple­xe Betei­li­gungs­rech­te bei Ein­grup­pie­run­gen: Die Arbeit im Per­so­nal­rat wird von Jahr zu Jahr anspruchs­vol­ler. Um die Inter­es­sen der Beschäf­tig­ten auf Augen­hö­he mit der Dienst­stel­len­lei­tung zu ver­tre­ten, ist fun­dier­tes Fach­wis­sen unver­zicht­bar. Den­noch erle­ben wir in der Kanz­lei­pra­xis regel­mä­ßig, dass Dienst­stel­len Schu­lungs­an­trä­ge ver­wei­gern oder ver­zö­gern – meist mit Ver­weis auf Haus­halts­mit­tel,…