Schulungsanspruch für den Personalrat: Wann die Dienststelle zahlen MUSS

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    Schulungsanspruch für den Personalrat: Wann die Dienststelle zahlen MUSS

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    Ob neu­es Lan­des­per­so­nal­ver­tre­tungs­ge­setz, geplan­te IT-Sys­te­me oder kom­ple­xe Betei­li­gungs­rech­te bei Ein­grup­pie­run­gen: Die Arbeit im Per­so­nal­rat wird von Jahr zu Jahr anspruchs­vol­ler. Um die Inter­es­sen der Beschäf­tig­ten auf Augen­hö­he mit der Dienst­stel­len­lei­tung zu ver­tre­ten, ist fun­dier­tes Fach­wis­sen unver­zicht­bar. Den­noch erle­ben wir in der Kanz­lei­pra­xis regel­mä­ßig, dass Dienst­stel­len Schu­lungs­an­trä­ge ver­wei­gern oder ver­zö­gern – meist mit Ver­weis auf Haus­halts­mit­tel,…