Schnell, kostensparend und ohne unnötigen Streit in Ihren neuen Lebensabschnitt
Wenn eine Ehe scheitert, muss daraus kein jahrelanger und teurer Rosenkrieg werden. Haben Sie und Ihr Ehepartner sich bereits über die wesentlichen Folgen der Trennung geeinigt, bietet die einvernehmliche Scheidung den zügigsten und kostengünstigsten Weg, die Ehe rechtlich zu beenden.
Als Rechtsanwalt begleite ich Sie persönlich und sicher durch das gerichtliche Scheidungsverfahren – verständlich, transparent und mit dem Blick für pragmatische Lösungen.
Was bedeutet „einvernehmliche Scheidung“?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind Sie und Ihr Ehepartner sich in zwei zentralen Punkten einig:
- Sie wollen beide die Scheidung (und das gesetzliche Trennungsjahr ist abgelaufen).
- Es besteht Einigkeit über die wesentlichen Folgesachen – wie etwa die Aufteilung des Hausrats, den Kindesunterhalt oder die Nutzung der Ehewohnung.
Einigung bedeutet hierbei nicht, dass im Vorfeld bereits über jedes Detail gestritten werden muss. Oft lassen sich verbleibende Fragen im Rahmen einer außergerichtlichen Scheidungsfolgenvereinbarung einvernehmlich regeln.
Ihr großer Vorteil: Nur ein Anwalt erforderlich
Im deutschen Familienrecht gilt vor dem Familiengericht Anwaltszwang – allerdings muss nur derjenige Ehegatte anwaltlich vertreten sein, der den Scheidungsantrag stellt.
- Kosten halbieren: Der zweite Ehepartner muss der Scheidung vor Gericht lediglich zustimmen. Dafür ist kein eigener Anwalt nötig.
- Gebühren teilen: Die Anwalts- und Gerichtskosten fallen dadurch nur einmal an und können von Ihnen intern fair geteilt werden.
Wichtiger Hinweis: Als Anwalt vertrete ich rechtlich immer die Seite, die den Antrag bei Gericht einreicht. Dennoch führe ich das Verfahren bei einer einvernehmlichen Scheidung so, dass Ihre gemeinsame Vereinbarung im Vordergrund steht und unnötige Konflikte vermieden werden.
Der Ablauf in 4 einfachen Schritten
- Das Trennungsjahr: Sie leben seit mindestens einem Jahr getrennt („von Tisch und Bett“).
- Erstberatung & Datenerfassung: Wir besprechen Ihre Situation, klären offene Fragen und prüfen die Voraussetzungen für die einvernehmliche Scheidung.
- Scheidungsantrag beim Familiengericht: Ich reiche für Sie den Scheidungsantrag ein. Das Gericht leitet diesen an Ihren Ehepartner weiter und regelt in der Regel den Versorgungsausgleich (Rentenansprüche).
- Der Scheidungstermin: Beim kurzen, meist nur 15- bis 20-minütigen Gerichtstermin bestätigen Sie und Ihr Ehepartner den Scheidungswunsch. Die Ehe wird rechtskräftig geschieden.
Warum die Betreuung durch mich?
- Transparente Kosten: Sie erhalten von mir von Anfang an eine klare Aufstellung der voraussichtlichen Anwalts- und Gerichtskosten (berechnet nach dem gesetzlichen Verfahrenswert).
- Effiziente Abwicklung: Erforderliche Unterlagen und Absprachen können wir auf Wunsch weitgehend digital und telefonisch erledigen – das spart Ihnen Zeit und Wege.
- Persönliche Betreuung: Trotz zügiger Abwicklung steht der Mensch im Mittelpunkt. Sie haben während des gesamten Verfahrens mich als festen Ansprechpartner an Ihrer Seite.
Lassen Sie uns Ihre Fragen klären
Sie möchten wissen, welche Unterlagen Sie benötigen oder wie hoch die Kosten in Ihrem konkreten Fall wären?
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit mir auf:
- Telefon: 0221 / 980 44 000
- E‑Mail: kontakt@metzler-rechtsanwalt.de