Einvernehmliche Scheidung

Schnell, kostensparend und ohne unnötigen Streit in Ihren neuen Lebensabschnitt

Wenn eine Ehe schei­tert, muss dar­aus kein jah­re­lan­ger und teu­rer Rosen­krieg wer­den. Haben Sie und Ihr Ehe­part­ner sich bereits über die wesent­li­chen Fol­gen der Tren­nung geei­nigt, bie­tet die ein­ver­nehm­li­che Schei­dung den zügigs­ten und kos­ten­güns­tigs­ten Weg, die Ehe recht­lich zu been­den.

Als Rechts­an­walt beglei­te ich Sie per­sön­lich und sicher durch das gericht­li­che Schei­dungs­ver­fah­ren – ver­ständ­lich, trans­pa­rent und mit dem Blick für prag­ma­ti­sche Lösun­gen.

Was bedeutet „einvernehmliche Scheidung“?

Bei einer ein­ver­nehm­li­chen Schei­dung sind Sie und Ihr Ehe­part­ner sich in zwei zen­tra­len Punk­ten einig:

  1. Sie wol­len bei­de die Schei­dung (und das gesetz­li­che Tren­nungs­jahr ist abge­lau­fen).
  2. Es besteht Einig­keit über die wesent­li­chen Fol­ge­sa­chen – wie etwa die Auf­tei­lung des Haus­rats, den Kin­des­un­ter­halt oder die Nut­zung der Ehe­woh­nung.

Eini­gung bedeu­tet hier­bei nicht, dass im Vor­feld bereits über jedes Detail gestrit­ten wer­den muss. Oft las­sen sich ver­blei­ben­de Fra­gen im Rah­men einer außer­ge­richt­li­chen Schei­dungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung ein­ver­nehm­lich regeln.

Ihr großer Vorteil: Nur ein Anwalt erforderlich

Im deut­schen Fami­li­en­recht gilt vor dem Fami­li­en­ge­richt Anwalts­zwang – aller­dings muss nur der­je­ni­ge Ehe­gat­te anwalt­lich ver­tre­ten sein, der den Schei­dungs­an­trag stellt.

  • Kos­ten hal­bie­ren: Der zwei­te Ehe­part­ner muss der Schei­dung vor Gericht ledig­lich zustim­men. Dafür ist kein eige­ner Anwalt nötig.
  • Gebüh­ren tei­len: Die Anwalts- und Gerichts­kos­ten fal­len dadurch nur ein­mal an und kön­nen von Ihnen intern fair geteilt wer­den.

Wich­ti­ger Hin­weis: Als Anwalt ver­tre­te ich recht­lich immer die Sei­te, die den Antrag bei Gericht ein­reicht. Den­noch füh­re ich das Ver­fah­ren bei einer ein­ver­nehm­li­chen Schei­dung so, dass Ihre gemein­sa­me Ver­ein­ba­rung im Vor­der­grund steht und unnö­ti­ge Kon­flik­te ver­mie­den wer­den.

Der Ablauf in 4 einfachen Schritten

  1. Das Tren­nungs­jahr: Sie leben seit min­des­tens einem Jahr getrennt („von Tisch und Bett“).
  2. Erst­be­ra­tung & Daten­er­fas­sung: Wir bespre­chen Ihre Situa­ti­on, klä­ren offe­ne Fra­gen und prü­fen die Vor­aus­set­zun­gen für die ein­ver­nehm­li­che Schei­dung.
  3. Schei­dungs­an­trag beim Fami­li­en­ge­richt: Ich rei­che für Sie den Schei­dungs­an­trag ein. Das Gericht lei­tet die­sen an Ihren Ehe­part­ner wei­ter und regelt in der Regel den Ver­sor­gungs­aus­gleich (Ren­ten­an­sprü­che).
  4. Der Schei­dungs­ter­min: Beim kur­zen, meist nur 15- bis 20-minü­ti­gen Gerichts­ter­min bestä­ti­gen Sie und Ihr Ehe­part­ner den Schei­dungs­wunsch. Die Ehe wird rechts­kräf­tig geschie­den.

Warum die Betreuung durch mich?

  • Trans­pa­ren­te Kos­ten: Sie erhal­ten von mir von Anfang an eine kla­re Auf­stel­lung der vor­aus­sicht­li­chen Anwalts- und Gerichts­kos­ten (berech­net nach dem gesetz­li­chen Ver­fah­rens­wert).
  • Effi­zi­en­te Abwick­lung: Erfor­der­li­che Unter­la­gen und Abspra­chen kön­nen wir auf Wunsch weit­ge­hend digi­tal und tele­fo­nisch erle­di­gen – das spart Ihnen Zeit und Wege.
  • Per­sön­li­che Betreu­ung: Trotz zügi­ger Abwick­lung steht der Mensch im Mit­tel­punkt. Sie haben wäh­rend des gesam­ten Ver­fah­rens mich als fes­ten Ansprech­part­ner an Ihrer Sei­te.

Lassen Sie uns Ihre Fragen klären

Sie möch­ten wis­sen, wel­che Unter­la­gen Sie benö­ti­gen oder wie hoch die Kos­ten in Ihrem kon­kre­ten Fall wären?

Neh­men Sie unver­bind­lich Kon­takt mit mir auf: