Kostenübernahme

Die Kos­ten­über­nah­me bezeich­net die Über­nah­me oder das Tra­gen von Kos­ten durch eine drit­te Par­tei, anstatt dass die Per­son oder Insti­tu­ti­on, die die Kos­ten ursprüng­lich auf­brin­gen soll­te, die­se selbst trägt. Dies kommt häu­fig in Berei­chen wie Gesund­heits­we­sen, Ver­si­che­run­gen oder dem Arbeits­recht vor. In sol­chen Fäl­len wird eine Ver­ein­ba­rung getrof­fen, in der fest­ge­legt wird, dass bestimm­te Kos­ten von einer ande­ren Par­tei über­nom­men wer­den. Das kann bei­spiels­wei­se ein Arbeit­ge­ber, eine Ver­si­che­rung oder eine Regie­rungs­be­hör­de sein.


  • Schulungsanspruch für den Personalrat: Wann die Dienststelle zahlen MUSS

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    Schulungsanspruch für den Personalrat: Wann die Dienststelle zahlen MUSS

    Ob neu­es Lan­des­per­so­nal­ver­tre­tungs­ge­setz, geplan­te IT-Sys­te­me oder kom­ple­xe Betei­li­gungs­rech­te bei Ein­grup­pie­run­gen: Die Arbeit im Per­so­nal­rat wird von Jahr zu Jahr anspruchs­vol­ler. Um die Inter­es­sen der Beschäf­tig­ten auf Augen­hö­he mit der Dienst­stel­len­lei­tung zu ver­tre­ten, ist fun­dier­tes Fach­wis­sen unver­zicht­bar. Den­noch erle­ben wir in der Kanz­lei­pra­xis regel­mä­ßig, dass Dienst­stel­len Schu­lungs­an­trä­ge ver­wei­gern oder ver­zö­gern – meist mit Ver­weis auf Haus­halts­mit­tel,…

  • Kostenübernahme für Personalräte – Wann müssen Dienststellen zahlen?

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    Kostenübernahme für Personalräte – Wann müssen Dienststellen zahlen?

    Per­so­nal­rä­te über­neh­men eine wich­ti­ge Funk­ti­on als Inter­es­sen­ver­tre­tung der Beschäf­tig­ten gegen­über dem Arbeit­ge­ber. Doch wel­che Kos­ten müs­sen Dienst­stel­len für die Arbeit des Per­so­nal­rats tra­gen? Die­ser Bei­trag erläu­tert, wann eine Kos­ten­er­stat­tungs­pflicht besteht. Gesetzliche Grundlagen Die gesetz­li­che Rege­lung zur Kos­ten­tra­gung ist in § 46 Abs. 1 Bun­des­per­so­nal­ver­tre­tungs­ge­setz (BPersVG) fest­ge­legt. Danach trägt die Dienst­stel­le die durch die Tätig­keit des…