Die Kostenübernahme bezeichnet die Übernahme oder das Tragen von Kosten durch eine dritte Partei, anstatt dass die Person oder Institution, die die Kosten ursprünglich aufbringen sollte, diese selbst trägt. Dies kommt häufig in Bereichen wie Gesundheitswesen, Versicherungen oder dem Arbeitsrecht vor. In solchen Fällen wird eine Vereinbarung getroffen, in der festgelegt wird, dass bestimmte Kosten von einer anderen Partei übernommen werden. Das kann beispielsweise ein Arbeitgeber, eine Versicherung oder eine Regierungsbehörde sein.

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Ob neues Landespersonalvertretungsgesetz, geplante IT-Systeme oder komplexe Beteiligungsrechte bei Eingruppierungen: Die Arbeit im Personalrat wird von Jahr zu Jahr anspruchsvoller. Um die Interessen der Beschäftigten auf Augenhöhe mit der Dienststellenleitung zu vertreten, ist fundiertes Fachwissen unverzichtbar. Dennoch erleben wir in der Kanzleipraxis regelmäßig, dass Dienststellen Schulungsanträge verweigern oder verzögern – meist mit Verweis auf Haushaltsmittel,…

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Personalräte übernehmen eine wichtige Funktion als Interessenvertretung der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber. Doch welche Kosten müssen Dienststellen für die Arbeit des Personalrats tragen? Dieser Beitrag erläutert, wann eine Kostenerstattungspflicht besteht. Gesetzliche Grundlagen Die gesetzliche Regelung zur Kostentragung ist in § 46 Abs. 1 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) festgelegt. Danach trägt die Dienststelle die durch die Tätigkeit des…