Widerspruchsfrist

Eine Wider­spruchs­frist ist die Frist, in der man gegen einen Ver­wal­tungsakt Wider­spruch ein­le­gen kann, um eine bes­timmte Rechts­folge zu ver­hin­dern. Die Wider­spruchs­frist beträgt in der Regel einen Monat ab Bekan­nt­gabe des Ver­wal­tungsak­ts. Sie muss schriftlich, elek­tro­n­isch oder zur Nieder­schrift bei der Behörde erhoben wer­den.


  • Das Widerspruchsverfahren im Sozialrecht: Ein umfassender Leitfaden

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    Das Widerspruchsverfahren im Sozialrecht: Ein umfassender Leitfaden

    Das Wider­spruchsver­fahren im Sozial­recht ist ein essen­zieller Bestandteil des deutschen Rechtssys­tems, der Bürg­ern die Möglichkeit bietet, gegen Entschei­dun­gen von Sozial­be­hör­den, ins­beson­dere von Job­cen­tern, vorzuge­hen. Es han­delt sich hier­bei nicht um ein gerichtlich­es Ver­fahren, son­dern um ein spezielles Ver­wal­tungsver­fahren, das nach dem Erlass eines Ver­wal­tungsak­tes begin­nt. Dieser Leit­faden bietet einen umfassenden Überblick über das Wider­spruchsver­fahren, seine…