Verwaltungsakt

Nach § 32 SGB X ist ein Ver­wal­tungs­akt (VA) jede Ver­fü­gung, Ent­schei­dung oder ande­re hoheit­li­che Maß­nah­me, die eine Behör­de zur Rege­lung eines Ein­zel­fal­les auf dem Gebiet des öffent­li­chen Rechts trifft und die auf unmit­tel­ba­re Rechts­wir­kung nach außen gerich­tet ist. All­ge­mein­ver­fü­gung ist ein Ver­wal­tungs­akt, der sich an einen nach all­ge­mei­nen Merk­ma­len bestimm­ten oder bestimm­ba­ren Per­so­nen­kreis rich­tet oder die öffent­lich-recht­li­che Eigen­schaft einer Sache oder ihre Benut­zung durch die All­ge­mein­heit betrifft.


  • Das Widerspruchsverfahren im Sozialrecht: Ein umfassender Leitfaden

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    Das Widerspruchsverfahren im Sozialrecht: Ein umfassender Leitfaden

    Das Wider­spruchs­ver­fah­ren im Sozi­al­recht ist ein essen­zi­el­ler Bestand­teil des deut­schen Rechts­sys­tems, der Bür­gern die Mög­lich­keit bie­tet, gegen Ent­schei­dun­gen von Sozi­al­be­hör­den, ins­be­son­de­re von Job­cen­tern, vor­zu­ge­hen. Es han­delt sich hier­bei nicht um ein gericht­li­ches Ver­fah­ren, son­dern um ein spe­zi­el­les Ver­wal­tungs­ver­fah­ren, das nach dem Erlass eines Ver­wal­tungs­ak­tes beginnt. Die­ser Leit­fa­den bie­tet einen umfas­sen­den Über­blick über das Wider­spruchs­ver­fah­ren, sei­ne…