Verwaltungsakt

Nach § 32 SGB X ist ein Ver­wal­tungsakt (VA) jede Ver­fü­gung, Entschei­dung oder andere hoheitliche Maß­nahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfall­es auf dem Gebi­et des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmit­tel­bare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. All­ge­mein­ver­fü­gung ist ein Ver­wal­tungsakt, der sich an einen nach all­ge­meinen Merk­malen bes­timmten oder bes­timm­baren Per­so­n­enkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigen­schaft ein­er Sache oder ihre Benutzung durch die All­ge­mein­heit bet­rifft.


  • Das Widerspruchsverfahren im Sozialrecht: Ein umfassender Leitfaden

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    Das Widerspruchsverfahren im Sozialrecht: Ein umfassender Leitfaden

    Das Wider­spruchsver­fahren im Sozial­recht ist ein essen­zieller Bestandteil des deutschen Rechtssys­tems, der Bürg­ern die Möglichkeit bietet, gegen Entschei­dun­gen von Sozial­be­hör­den, ins­beson­dere von Job­cen­tern, vorzuge­hen. Es han­delt sich hier­bei nicht um ein gerichtlich­es Ver­fahren, son­dern um ein spezielles Ver­wal­tungsver­fahren, das nach dem Erlass eines Ver­wal­tungsak­tes begin­nt. Dieser Leit­faden bietet einen umfassenden Überblick über das Wider­spruchsver­fahren, seine…