Überprüfungsantrag

Ein Über­prü­fungsantrag nach § 44 SBG X regelt das Recht auf Über­prü­fung ein­er bere­its getrof­fe­nen Entschei­dung durch die Behörde im Bere­ich des Sozial­rechts. Ein solch­er Antrag kann gestellt wer­den, wenn Zweifel an der Recht­mäßigkeit oder Fair­ness der getrof­fe­nen Entschei­dung beste­hen. Durch den Antrag wird die Behörde dazu aufge­fordert, die Entschei­dung erneut zu prüfen und gegebe­nen­falls zu kor­rigieren. Dies dient der Gewährleis­tung eines gerecht­en und rechtsstaatlichen Ver­fahrens im Sozial­recht.


  • Das Widerspruchsverfahren im Sozialrecht: Ein umfassender Leitfaden

    /

    Das Widerspruchsverfahren im Sozialrecht: Ein umfassender Leitfaden

    Das Wider­spruchsver­fahren im Sozial­recht ist ein essen­zieller Bestandteil des deutschen Rechtssys­tems, der Bürg­ern die Möglichkeit bietet, gegen Entschei­dun­gen von Sozial­be­hör­den, ins­beson­dere von Job­cen­tern, vorzuge­hen. Es han­delt sich hier­bei nicht um ein gerichtlich­es Ver­fahren, son­dern um ein spezielles Ver­wal­tungsver­fahren, das nach dem Erlass eines Ver­wal­tungsak­tes begin­nt. Dieser Leit­faden bietet einen umfassenden Überblick über das Wider­spruchsver­fahren, seine…