Überprüfungsantrag

Ein Über­prü­fungs­an­trag nach § 44 SBG X regelt das Recht auf Über­prü­fung einer bereits getrof­fe­nen Ent­schei­dung durch die Behör­de im Bereich des Sozi­al­rechts. Ein sol­cher Antrag kann gestellt wer­den, wenn Zwei­fel an der Recht­mä­ßig­keit oder Fair­ness der getrof­fe­nen Ent­schei­dung bestehen. Durch den Antrag wird die Behör­de dazu auf­ge­for­dert, die Ent­schei­dung erneut zu prü­fen und gege­be­nen­falls zu kor­ri­gie­ren. Dies dient der Gewähr­leis­tung eines gerech­ten und rechts­staat­li­chen Ver­fah­rens im Sozi­al­recht.


  • Das Widerspruchsverfahren im Sozialrecht: Ein umfassender Leitfaden

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    Das Widerspruchsverfahren im Sozialrecht: Ein umfassender Leitfaden

    Das Wider­spruchs­ver­fah­ren im Sozi­al­recht ist ein essen­zi­el­ler Bestand­teil des deut­schen Rechts­sys­tems, der Bür­gern die Mög­lich­keit bie­tet, gegen Ent­schei­dun­gen von Sozi­al­be­hör­den, ins­be­son­de­re von Job­cen­tern, vor­zu­ge­hen. Es han­delt sich hier­bei nicht um ein gericht­li­ches Ver­fah­ren, son­dern um ein spe­zi­el­les Ver­wal­tungs­ver­fah­ren, das nach dem Erlass eines Ver­wal­tungs­ak­tes beginnt. Die­ser Leit­fa­den bie­tet einen umfas­sen­den Über­blick über das Wider­spruchs­ver­fah­ren, sei­ne…