Prozesskostenhilfe

Pro­zess­kos­ten­hil­fe ist eine staat­li­che Unter­stüt­zung, die finan­zi­ell bedürf­ti­gen Per­so­nen ermög­licht, ihre Rechts­strei­tig­kei­ten vor Gericht zu füh­ren. Sie deckt die Anwalts­kos­ten, Gerichts­kos­ten sowie wei­te­re Aus­ga­ben im Zusam­men­hang mit dem Pro­zess ab. Pro­zess­kos­ten­hil­fe dient der Gewähr­leis­tung des Zugangs zum Rechts­sys­tem für Men­schen, die sich die Kos­ten eines Gerichts­ver­fah­rens nicht leis­ten kön­nen. Sie basiert auf dem Prin­zip der sozia­len Gerech­tig­keit und soll sicher­stel­len, dass auch ein­kom­mens­schwa­che Men­schen ihre Rech­te vor Gericht wirk­sam ver­tei­di­gen kön­nen.


  • Das Widerspruchsverfahren im Sozialrecht: Ein umfassender Leitfaden

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    Das Widerspruchsverfahren im Sozialrecht: Ein umfassender Leitfaden

    Das Wider­spruchs­ver­fah­ren im Sozi­al­recht ist ein essen­zi­el­ler Bestand­teil des deut­schen Rechts­sys­tems, der Bür­gern die Mög­lich­keit bie­tet, gegen Ent­schei­dun­gen von Sozi­al­be­hör­den, ins­be­son­de­re von Job­cen­tern, vor­zu­ge­hen. Es han­delt sich hier­bei nicht um ein gericht­li­ches Ver­fah­ren, son­dern um ein spe­zi­el­les Ver­wal­tungs­ver­fah­ren, das nach dem Erlass eines Ver­wal­tungs­ak­tes beginnt. Die­ser Leit­fa­den bie­tet einen umfas­sen­den Über­blick über das Wider­spruchs­ver­fah­ren, sei­ne…