Prozesskostenhilfe

Prozesskosten­hil­fe ist eine staatliche Unter­stützung, die finanziell bedürfti­gen Per­so­n­en ermöglicht, ihre Rechtsstre­it­igkeit­en vor Gericht zu führen. Sie deckt die Anwalt­skosten, Gericht­skosten sowie weit­ere Aus­gaben im Zusam­men­hang mit dem Prozess ab. Prozesskosten­hil­fe dient der Gewährleis­tung des Zugangs zum Rechtssys­tem für Men­schen, die sich die Kosten eines Gerichtsver­fahrens nicht leis­ten kön­nen. Sie basiert auf dem Prinzip der sozialen Gerechtigkeit und soll sich­er­stellen, dass auch einkom­menss­chwache Men­schen ihre Rechte vor Gericht wirk­sam vertei­di­gen kön­nen.


  • Das Widerspruchsverfahren im Sozialrecht: Ein umfassender Leitfaden

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    Das Widerspruchsverfahren im Sozialrecht: Ein umfassender Leitfaden

    Das Wider­spruchsver­fahren im Sozial­recht ist ein essen­zieller Bestandteil des deutschen Rechtssys­tems, der Bürg­ern die Möglichkeit bietet, gegen Entschei­dun­gen von Sozial­be­hör­den, ins­beson­dere von Job­cen­tern, vorzuge­hen. Es han­delt sich hier­bei nicht um ein gerichtlich­es Ver­fahren, son­dern um ein spezielles Ver­wal­tungsver­fahren, das nach dem Erlass eines Ver­wal­tungsak­tes begin­nt. Dieser Leit­faden bietet einen umfassenden Überblick über das Wider­spruchsver­fahren, seine…