Notwendige Kosten

„Not­wen­di­ge Kos­ten“ bezie­hen sich auf die grund­le­gen­den Aus­ga­ben, die ein Indi­vi­du­um oder Unter­neh­men täti­gen muss, um sei­ne Funk­tio­nen und Ope­ra­tio­nen auf­recht­zu­er­hal­ten. Die­se kön­nen bei­spiels­wei­se Mie­te, Ver­sor­gungs­leis­tun­gen, Löh­ne und Gehäl­ter oder Roh­ma­te­ria­li­en in einem Geschäfts­um­feld ein­schlie­ßen. Sie sind unver­meid­bar und wesent­lich für den Betrieb, daher der Begriff „not­wen­dig“. Ohne die Deckung die­ser Kos­ten könn­te die Funk­ti­ons­tüch­tig­keit oder der Betrieb gefähr­det sein.


  • Kostenübernahme für Personalräte – Wann müssen Dienststellen zahlen?

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    Kostenübernahme für Personalräte – Wann müssen Dienststellen zahlen?

    Per­so­nal­rä­te über­neh­men eine wich­ti­ge Funk­ti­on als Inter­es­sen­ver­tre­tung der Beschäf­tig­ten gegen­über dem Arbeit­ge­ber. Doch wel­che Kos­ten müs­sen Dienst­stel­len für die Arbeit des Per­so­nal­rats tra­gen? Die­ser Bei­trag erläu­tert, wann eine Kos­ten­er­stat­tungs­pflicht besteht. Gesetzliche Grundlagen Die gesetz­li­che Rege­lung zur Kos­ten­tra­gung ist in § 46 Abs. 1 Bun­des­per­so­nal­ver­tre­tungs­ge­setz (BPersVG) fest­ge­legt. Danach trägt die Dienst­stel­le die durch die Tätig­keit des…