“Notwendige Kosten” beziehen sich auf die grundlegenden Ausgaben, die ein Individuum oder Unternehmen tätigen muss, um seine Funktionen und Operationen aufrechtzuerhalten. Diese können beispielsweise Miete, Versorgungsleistungen, Löhne und Gehälter oder Rohmaterialien in einem Geschäftsumfeld einschließen. Sie sind unvermeidbar und wesentlich für den Betrieb, daher der Begriff “notwendig”. Ohne die Deckung dieser Kosten könnte die Funktionstüchtigkeit oder der Betrieb gefährdet sein.
/
Personalräte übernehmen eine wichtige Funktion als Interessenvertretung der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber. Doch welche Kosten müssen Dienststellen für die Arbeit des Personalrats tragen? Dieser Beitrag erläutert, wann eine Kostenerstattungspflicht besteht. Gesetzliche Grundlagen Die gesetzliche Regelung zur Kostentragung ist in § 46 Abs. 1 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) festgelegt. Danach trägt die Dienststelle die durch die Tätigkeit des…