Notwendige Kosten

“Notwendi­ge Kosten” beziehen sich auf die grundle­gen­den Aus­gaben, die ein Indi­vidu­um oder Unternehmen täti­gen muss, um seine Funk­tio­nen und Oper­a­tio­nen aufrechtzuer­hal­ten. Diese kön­nen beispiel­sweise Miete, Ver­sorgungsleis­tun­gen, Löhne und Gehäl­ter oder Roh­ma­te­ri­alien in einem Geschäft­sum­feld ein­schließen. Sie sind unver­mei­d­bar und wesentlich für den Betrieb, daher der Begriff “notwendig”. Ohne die Deck­ung dieser Kosten kön­nte die Funk­tion­stüchtigkeit oder der Betrieb gefährdet sein.


  • Kostenübernahme für Personalräte — Wann müssen Dienststellen zahlen?

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    Kostenübernahme für Personalräte — Wann müssen Dienststellen zahlen?

    Per­son­al­räte übernehmen eine wichtige Funk­tion als Inter­essen­vertre­tung der Beschäftigten gegenüber dem Arbeit­ge­ber. Doch welche Kosten müssen Dien­st­stellen für die Arbeit des Per­son­al­rats tra­gen? Dieser Beitrag erläutert, wann eine Kosten­er­stat­tungspflicht beste­ht. Gesetzliche Grundlagen Die geset­zliche Regelung zur Kos­ten­tra­gung ist in § 46 Abs. 1 Bun­des­per­son­alvertre­tungs­ge­setz (BPersVG) fest­gelegt. Danach trägt die Dien­st­stelle die durch die Tätigkeit des…