Meinungsfreiheit im Arbeitsverhältnis

Mei­n­ungs­frei­heit im Arbeitsver­hält­nis bezieht sich auf das Recht der Arbeit­nehmer, ihre Mei­n­un­gen, Ansicht­en oder Überzeu­gun­gen in der Arbeit­sumge­bung ohne Angst vor Diskri­m­inierung, Vergel­tung oder neg­a­tiv­en Auswirkun­gen auf ihre Kar­riere zu äußern. Dies schließt The­men wie poli­tis­che Ansicht­en, religiöse Überzeu­gun­gen oder ethis­che Debat­ten ein. Es ist wichtig zu beacht­en, dass Mei­n­ungs­frei­heit im Arbeitsver­hält­nis Gren­zen hat, wobei respek­tvolle Kom­mu­nika­tion und die Ein­hal­tung der Unternehmen­srichtlin­ien entschei­dend sind.


  • Zwischen Meinungsäußerung und Arbeitsrecht: Der Fall der Redakteurin der Deutschen Welle

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    Zwischen Meinungsäußerung und Arbeitsrecht: Der Fall der Redakteurin der Deutschen Welle

    In ein­er Welt, in der Mei­n­ungs­frei­heit und Arbeit­srecht oft aufeinan­dertr­e­f­fen, gibt es Fälle, die uns zum Nach­denken anre­gen und die Gren­zen unser­er Vorstel­lun­gen von diesen bei­den grundle­gen­den Prinzip­i­en testen. Ein­er dieser Fälle ist der ein­er Redak­teurin der Deutschen Welle, deren frist­lose Kündi­gung vom Lan­desar­beits­gericht Berlin für unwirk­sam erk­lärt wurde. Der Sender hat­te der Redak­teurin vorge­wor­fen,…