Meinungsfreiheit im Arbeitsverhältnis

Mei­nungs­frei­heit im Arbeits­ver­hält­nis bezieht sich auf das Recht der Arbeit­neh­mer, ihre Mei­nun­gen, Ansich­ten oder Über­zeu­gun­gen in der Arbeits­um­ge­bung ohne Angst vor Dis­kri­mi­nie­rung, Ver­gel­tung oder nega­ti­ven Aus­wir­kun­gen auf ihre Kar­rie­re zu äußern. Dies schließt The­men wie poli­ti­sche Ansich­ten, reli­giö­se Über­zeu­gun­gen oder ethi­sche Debat­ten ein. Es ist wich­tig zu beach­ten, dass Mei­nungs­frei­heit im Arbeits­ver­hält­nis Gren­zen hat, wobei respekt­vol­le Kom­mu­ni­ka­ti­on und die Ein­hal­tung der Unter­neh­mens­richt­li­ni­en ent­schei­dend sind.


  • Zwischen Meinungsäußerung und Arbeitsrecht: Der Fall der Redakteurin der Deutschen Welle

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    Zwischen Meinungsäußerung und Arbeitsrecht: Der Fall der Redakteurin der Deutschen Welle

    In einer Welt, in der Mei­nungs­frei­heit und Arbeits­recht oft auf­ein­an­der­tref­fen, gibt es Fäl­le, die uns zum Nach­den­ken anre­gen und die Gren­zen unse­rer Vor­stel­lun­gen von die­sen bei­den grund­le­gen­den Prin­zi­pi­en tes­ten. Einer die­ser Fäl­le ist der einer Redak­teu­rin der Deut­schen Wel­le, deren frist­lo­se Kün­di­gung vom Lan­des­ar­beits­ge­richt Ber­lin für unwirk­sam erklärt wur­de. Der Sen­der hat­te der Redak­teu­rin vor­ge­wor­fen,…