Das Landesarbeitsgericht Berlin ist ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland, das sich auf Landesebene mit arbeitsrechtlichen Streitigkeiten befasst. Es ist dem Bundesarbeitsgericht untergeordnet und steht hierarchisch über den Arbeitsgerichten in Berlin. Das Gericht entscheidet über Berufungen und Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse der Arbeitsgerichte und ist zuständig für erstinstanzliche Klagen und Anträge von besonderer Bedeutung. In Berlin-Brandenburg bilden das Landesarbeitsgericht Berlin und das Landesarbeitsgericht Brandenburg gemeinsam die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Berlin-Brandenburg.
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In einer Welt, in der Meinungsfreiheit und Arbeitsrecht oft aufeinandertreffen, gibt es Fälle, die uns zum Nachdenken anregen und die Grenzen unserer Vorstellungen von diesen beiden grundlegenden Prinzipien testen. Einer dieser Fälle ist der einer Redakteurin der Deutschen Welle, deren fristlose Kündigung vom Landesarbeitsgericht Berlin für unwirksam erklärt wurde. Der Sender hatte der Redakteurin vorgeworfen,…