Kostenübernahme

Die Kos­ten­über­nah­me bezeich­net die Über­nah­me oder das Tra­gen von Kos­ten durch eine drit­te Par­tei, anstatt dass die Per­son oder Insti­tu­ti­on, die die Kos­ten ursprüng­lich auf­brin­gen soll­te, die­se selbst trägt. Dies kommt häu­fig in Berei­chen wie Gesund­heits­we­sen, Ver­si­che­run­gen oder dem Arbeits­recht vor. In sol­chen Fäl­len wird eine Ver­ein­ba­rung getrof­fen, in der fest­ge­legt wird, dass bestimm­te Kos­ten von einer ande­ren Par­tei über­nom­men wer­den. Das kann bei­spiels­wei­se ein Arbeit­ge­ber, eine Ver­si­che­rung oder eine Regie­rungs­be­hör­de sein.


  • Kostenübernahme für Personalräte – Wann müssen Dienststellen zahlen?

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    Kostenübernahme für Personalräte – Wann müssen Dienststellen zahlen?

    Per­so­nal­rä­te über­neh­men eine wich­ti­ge Funk­ti­on als Inter­es­sen­ver­tre­tung der Beschäf­tig­ten gegen­über dem Arbeit­ge­ber. Doch wel­che Kos­ten müs­sen Dienst­stel­len für die Arbeit des Per­so­nal­rats tra­gen? Die­ser Bei­trag erläu­tert, wann eine Kos­ten­er­stat­tungs­pflicht besteht. Gesetzliche Grundlagen Die gesetz­li­che Rege­lung zur Kos­ten­tra­gung ist in § 46 Abs. 1 Bun­des­per­so­nal­ver­tre­tungs­ge­setz (BPersVG) fest­ge­legt. Danach trägt die Dienst­stel­le die durch die Tätig­keit des…