Kostenübernahme

Die Kostenüber­nahme beze­ich­net die Über­nahme oder das Tra­gen von Kosten durch eine dritte Partei, anstatt dass die Per­son oder Insti­tu­tion, die die Kosten ursprünglich auf­brin­gen sollte, diese selb­st trägt. Dies kommt häu­fig in Bere­ichen wie Gesund­heitswe­sen, Ver­sicherun­gen oder dem Arbeit­srecht vor. In solchen Fällen wird eine Vere­in­barung getrof­fen, in der fest­gelegt wird, dass bes­timmte Kosten von ein­er anderen Partei über­nom­men wer­den. Das kann beispiel­sweise ein Arbeit­ge­ber, eine Ver­sicherung oder eine Regierungs­be­hörde sein.


  • Kostenübernahme für Personalräte — Wann müssen Dienststellen zahlen?

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    Kostenübernahme für Personalräte — Wann müssen Dienststellen zahlen?

    Per­son­al­räte übernehmen eine wichtige Funk­tion als Inter­essen­vertre­tung der Beschäftigten gegenüber dem Arbeit­ge­ber. Doch welche Kosten müssen Dien­st­stellen für die Arbeit des Per­son­al­rats tra­gen? Dieser Beitrag erläutert, wann eine Kosten­er­stat­tungspflicht beste­ht. Gesetzliche Grundlagen Die geset­zliche Regelung zur Kos­ten­tra­gung ist in § 46 Abs. 1 Bun­des­per­son­alvertre­tungs­ge­setz (BPersVG) fest­gelegt. Danach trägt die Dien­st­stelle die durch die Tätigkeit des…