Kostenerstattung

Kos­ten­er­stat­tung bezeich­net den Pro­zess, bei dem Aus­ga­ben, die eine Per­son oder Orga­ni­sa­ti­on für bestimm­te Dienst­leis­tun­gen oder Pro­duk­te getä­tigt hat, von einer ande­ren Par­tei zurück­ge­zahlt wer­den. Sie kann in ver­schie­de­nen Kon­tex­ten auf­tre­ten, etwa im Gesund­heits­we­sen, in der Geschäfts­welt oder im Rechts­we­sen. Es han­delt sich dabei um eine finan­zi­el­le Rege­lung, die dazu dient, sicher­zu­stel­len, dass die Kos­ten bestimm­ter Akti­vi­tä­ten nicht unge­recht auf eine Par­tei fal­len. Kos­ten­er­stat­tung kann auch dazu bei­tra­gen, finan­zi­el­le Risi­ken zu min­dern und Anrei­ze für bestimm­te Ver­hal­tens­wei­sen zu set­zen.


  • Kostenübernahme für Personalräte – Wann müssen Dienststellen zahlen?

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    Kostenübernahme für Personalräte – Wann müssen Dienststellen zahlen?

    Per­so­nal­rä­te über­neh­men eine wich­ti­ge Funk­ti­on als Inter­es­sen­ver­tre­tung der Beschäf­tig­ten gegen­über dem Arbeit­ge­ber. Doch wel­che Kos­ten müs­sen Dienst­stel­len für die Arbeit des Per­so­nal­rats tra­gen? Die­ser Bei­trag erläu­tert, wann eine Kos­ten­er­stat­tungs­pflicht besteht. Gesetzliche Grundlagen Die gesetz­li­che Rege­lung zur Kos­ten­tra­gung ist in § 46 Abs. 1 Bun­des­per­so­nal­ver­tre­tungs­ge­setz (BPersVG) fest­ge­legt. Danach trägt die Dienst­stel­le die durch die Tätig­keit des…