Jobcenter

Das Job­cen­ter ist eine Ein­rich­tung, die im Rah­men der Grund­si­che­rung für Arbeit­su­chen­de tätig ist. Es ist zustän­dig für die Ver­mitt­lung von Arbeits­lo­sen in den Arbeits­markt sowie für die Gewäh­rung von finan­zi­el­len Leis­tun­gen wie Arbeits­lo­sen­geld II. Das Job­cen­ter arbei­tet eng mit der Bun­des­agen­tur für Arbeit zusam­men und unter­stützt Men­schen bei der Suche nach einer Beschäf­ti­gung und der Siche­rung ihres Lebens­un­ter­halts. Im Sozi­al­recht spielt das Job­cen­ter eine wich­ti­ge Rol­le, da es für die Durch­set­zung von Ansprü­chen und die Klä­rung von sozi­al­recht­li­chen Fra­gen zustän­dig ist.


  • Das Widerspruchsverfahren im Sozialrecht: Ein umfassender Leitfaden

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    Das Widerspruchsverfahren im Sozialrecht: Ein umfassender Leitfaden

    Das Wider­spruchs­ver­fah­ren im Sozi­al­recht ist ein essen­zi­el­ler Bestand­teil des deut­schen Rechts­sys­tems, der Bür­gern die Mög­lich­keit bie­tet, gegen Ent­schei­dun­gen von Sozi­al­be­hör­den, ins­be­son­de­re von Job­cen­tern, vor­zu­ge­hen. Es han­delt sich hier­bei nicht um ein gericht­li­ches Ver­fah­ren, son­dern um ein spe­zi­el­les Ver­wal­tungs­ver­fah­ren, das nach dem Erlass eines Ver­wal­tungs­ak­tes beginnt. Die­ser Leit­fa­den bie­tet einen umfas­sen­den Über­blick über das Wider­spruchs­ver­fah­ren, sei­ne…