Die fristlose Kündigung ist eine außerordentliche Kündigungsform von Arbeits- oder Mietverhältnissen, die ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist wirksam wird. Sie kommt zum Einsatz, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der das Fortbestehen des Vertragsverhältnisses für die betroffene Partei unzumutbar macht. Beispiele für solche Gründe sind schwere Vertragsverstöße, kriminelles Verhalten oder Zahlungsverzug.
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In einer Welt, in der Meinungsfreiheit und Arbeitsrecht oft aufeinandertreffen, gibt es Fälle, die uns zum Nachdenken anregen und die Grenzen unserer Vorstellungen von diesen beiden grundlegenden Prinzipien testen. Einer dieser Fälle ist der einer Redakteurin der Deutschen Welle, deren fristlose Kündigung vom Landesarbeitsgericht Berlin für unwirksam erklärt wurde. Der Sender hatte der Redakteurin vorgeworfen,…