Einvernehmliche Lösung

Unter einer ein­ver­nehm­li­chen Lösung ver­steht man eine Art der Kon­flikt­lö­sung, bei der alle betei­lig­ten Par­tei­en auf Basis eines Dia­logs und Kom­pro­mis­ses zu einer Über­ein­kunft kom­men. Hier­bei wird ein Ergeb­nis erzielt, das von allen Betei­lig­ten akzep­tiert wird, um eine Win-Win-Situa­ti­on zu schaf­fen. Die­ser Pro­zess för­dert die Zusam­men­ar­beit und den Respekt unter den Par­tei­en und ermög­licht oft eine nach­hal­ti­ge­re und effek­ti­ve­re Lösung des Pro­blems.


  • Kostenübernahme für Personalräte – Wann müssen Dienststellen zahlen?

    /

    Kostenübernahme für Personalräte – Wann müssen Dienststellen zahlen?

    Per­so­nal­rä­te über­neh­men eine wich­ti­ge Funk­ti­on als Inter­es­sen­ver­tre­tung der Beschäf­tig­ten gegen­über dem Arbeit­ge­ber. Doch wel­che Kos­ten müs­sen Dienst­stel­len für die Arbeit des Per­so­nal­rats tra­gen? Die­ser Bei­trag erläu­tert, wann eine Kos­ten­er­stat­tungs­pflicht besteht. Gesetzliche Grundlagen Die gesetz­li­che Rege­lung zur Kos­ten­tra­gung ist in § 46 Abs. 1 Bun­des­per­so­nal­ver­tre­tungs­ge­setz (BPersVG) fest­ge­legt. Danach trägt die Dienst­stel­le die durch die Tätig­keit des…