Unter einer einvernehmlichen Lösung versteht man eine Art der Konfliktlösung, bei der alle beteiligten Parteien auf Basis eines Dialogs und Kompromisses zu einer Übereinkunft kommen. Hierbei wird ein Ergebnis erzielt, das von allen Beteiligten akzeptiert wird, um eine Win-Win-Situation zu schaffen. Dieser Prozess fördert die Zusammenarbeit und den Respekt unter den Parteien und ermöglicht oft eine nachhaltigere und effektivere Lösung des Problems.
/
Personalräte übernehmen eine wichtige Funktion als Interessenvertretung der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber. Doch welche Kosten müssen Dienststellen für die Arbeit des Personalrats tragen? Dieser Beitrag erläutert, wann eine Kostenerstattungspflicht besteht. Gesetzliche Grundlagen Die gesetzliche Regelung zur Kostentragung ist in § 46 Abs. 1 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) festgelegt. Danach trägt die Dienststelle die durch die Tätigkeit des…