Bundespersonalvertretungsgesetz

Das Bun­des­per­son­alvertre­tungs­ge­setz, oft abgekürzt als BPersVG, ist ein deutsches Gesetz, das die Rechte und Pflicht­en der Per­son­alvertre­tun­gen auf Bun­de­sebene regelt. Es enthält Vorschriften für die Bil­dung und Tätigkeit­en von Per­son­al­räten, Jugend- und Auszu­bilden­den­vertre­tun­gen sowie Schwer­be­hin­derten­vertre­tun­gen in Bun­des­be­hör­den. Dieses Gesetz fördert die Mitbes­tim­mung der Mitar­beit­er in personal‑, sozial- und arbeit­srechtlichen Angele­gen­heit­en und ermöglicht eine wirk­same Inter­essen­vertre­tung. Es stellt sich­er, dass die Rechte der Beschäftigten in den öffentlichen Dien­sten des Bun­des gewahrt wer­den.


  • Kostenübernahme für Personalräte — Wann müssen Dienststellen zahlen?

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    Kostenübernahme für Personalräte — Wann müssen Dienststellen zahlen?

    Per­son­al­räte übernehmen eine wichtige Funk­tion als Inter­essen­vertre­tung der Beschäftigten gegenüber dem Arbeit­ge­ber. Doch welche Kosten müssen Dien­st­stellen für die Arbeit des Per­son­al­rats tra­gen? Dieser Beitrag erläutert, wann eine Kosten­er­stat­tungspflicht beste­ht. Gesetzliche Grundlagen Die geset­zliche Regelung zur Kos­ten­tra­gung ist in § 46 Abs. 1 Bun­des­per­son­alvertre­tungs­ge­setz (BPersVG) fest­gelegt. Danach trägt die Dien­st­stelle die durch die Tätigkeit des…