Bundespersonalvertretungsgesetz

Das Bun­des­per­so­nal­ver­tre­tungs­ge­setz, oft abge­kürzt als BPersVG, ist ein deut­sches Gesetz, das die Rech­te und Pflich­ten der Per­so­nal­ver­tre­tun­gen auf Bun­des­ebe­ne regelt. Es ent­hält Vor­schrif­ten für die Bil­dung und Tätig­kei­ten von Per­so­nal­rä­ten, Jugend- und Aus­zu­bil­den­den­ver­tre­tun­gen sowie Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tun­gen in Bun­des­be­hör­den. Die­ses Gesetz för­dert die Mit­be­stim­mung der Mit­ar­bei­ter in personal‑, sozi­al- und arbeits­recht­li­chen Ange­le­gen­hei­ten und ermög­licht eine wirk­sa­me Inter­es­sen­ver­tre­tung. Es stellt sicher, dass die Rech­te der Beschäf­tig­ten in den öffent­li­chen Diens­ten des Bun­des gewahrt wer­den.


  • Kostenübernahme für Personalräte – Wann müssen Dienststellen zahlen?

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    Kostenübernahme für Personalräte – Wann müssen Dienststellen zahlen?

    Per­so­nal­rä­te über­neh­men eine wich­ti­ge Funk­ti­on als Inter­es­sen­ver­tre­tung der Beschäf­tig­ten gegen­über dem Arbeit­ge­ber. Doch wel­che Kos­ten müs­sen Dienst­stel­len für die Arbeit des Per­so­nal­rats tra­gen? Die­ser Bei­trag erläu­tert, wann eine Kos­ten­er­stat­tungs­pflicht besteht. Gesetzliche Grundlagen Die gesetz­li­che Rege­lung zur Kos­ten­tra­gung ist in § 46 Abs. 1 Bun­des­per­so­nal­ver­tre­tungs­ge­setz (BPersVG) fest­ge­legt. Danach trägt die Dienst­stel­le die durch die Tätig­keit des…