Das Bundespersonalvertretungsgesetz, oft abgekürzt als BPersVG, ist ein deutsches Gesetz, das die Rechte und Pflichten der Personalvertretungen auf Bundesebene regelt. Es enthält Vorschriften für die Bildung und Tätigkeiten von Personalräten, Jugend- und Auszubildendenvertretungen sowie Schwerbehindertenvertretungen in Bundesbehörden. Dieses Gesetz fördert die Mitbestimmung der Mitarbeiter in personal‑, sozial- und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten und ermöglicht eine wirksame Interessenvertretung. Es stellt sicher, dass die Rechte der Beschäftigten in den öffentlichen Diensten des Bundes gewahrt werden.
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Personalräte übernehmen eine wichtige Funktion als Interessenvertretung der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber. Doch welche Kosten müssen Dienststellen für die Arbeit des Personalrats tragen? Dieser Beitrag erläutert, wann eine Kostenerstattungspflicht besteht. Gesetzliche Grundlagen Die gesetzliche Regelung zur Kostentragung ist in § 46 Abs. 1 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) festgelegt. Danach trägt die Dienststelle die durch die Tätigkeit des…