Das BPersVG steht für Bundespersonalvertretungsgesetz, ein deutsches Gesetz, das die Mitbestimmung und Mitwirkung der Beschäftigten in der Bundesverwaltung regelt. Es legt die Rechte und Pflichten der Personalvertretungen, also der Personalräte, sowie der Beteiligten, wie etwa Vorgesetzte oder Beschäftigte, fest. Das Ziel des BPersVG ist es, einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der Beschäftigten und denen der Dienststelle zu schaffen.
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Personalräte übernehmen eine wichtige Funktion als Interessenvertretung der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber. Doch welche Kosten müssen Dienststellen für die Arbeit des Personalrats tragen? Dieser Beitrag erläutert, wann eine Kostenerstattungspflicht besteht. Gesetzliche Grundlagen Die gesetzliche Regelung zur Kostentragung ist in § 46 Abs. 1 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) festgelegt. Danach trägt die Dienststelle die durch die Tätigkeit des…