BPersVG

Das BPersVG steht für Bun­des­per­so­nal­ver­tre­tungs­ge­setz, ein deut­sches Gesetz, das die Mit­be­stim­mung und Mit­wir­kung der Beschäf­tig­ten in der Bun­des­ver­wal­tung regelt. Es legt die Rech­te und Pflich­ten der Per­so­nal­ver­tre­tun­gen, also der Per­so­nal­rä­te, sowie der Betei­lig­ten, wie etwa Vor­ge­setz­te oder Beschäf­tig­te, fest. Das Ziel des BPersVG ist es, einen ange­mes­se­nen Aus­gleich zwi­schen den Inter­es­sen der Beschäf­tig­ten und denen der Dienst­stel­le zu schaf­fen.


  • Kostenübernahme für Personalräte – Wann müssen Dienststellen zahlen?

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    Kostenübernahme für Personalräte – Wann müssen Dienststellen zahlen?

    Per­so­nal­rä­te über­neh­men eine wich­ti­ge Funk­ti­on als Inter­es­sen­ver­tre­tung der Beschäf­tig­ten gegen­über dem Arbeit­ge­ber. Doch wel­che Kos­ten müs­sen Dienst­stel­len für die Arbeit des Per­so­nal­rats tra­gen? Die­ser Bei­trag erläu­tert, wann eine Kos­ten­er­stat­tungs­pflicht besteht. Gesetzliche Grundlagen Die gesetz­li­che Rege­lung zur Kos­ten­tra­gung ist in § 46 Abs. 1 Bun­des­per­so­nal­ver­tre­tungs­ge­setz (BPersVG) fest­ge­legt. Danach trägt die Dienst­stel­le die durch die Tätig­keit des…