BPersVG

Das BPersVG ste­ht für Bun­des­per­son­alvertre­tungs­ge­setz, ein deutsches Gesetz, das die Mitbes­tim­mung und Mitwirkung der Beschäftigten in der Bun­desver­wal­tung regelt. Es legt die Rechte und Pflicht­en der Per­son­alvertre­tun­gen, also der Per­son­al­räte, sowie der Beteiligten, wie etwa Vorge­set­zte oder Beschäftigte, fest. Das Ziel des BPersVG ist es, einen angemesse­nen Aus­gle­ich zwis­chen den Inter­essen der Beschäftigten und denen der Dien­st­stelle zu schaf­fen.


  • Kostenübernahme für Personalräte — Wann müssen Dienststellen zahlen?

    /

    Kostenübernahme für Personalräte — Wann müssen Dienststellen zahlen?

    Per­son­al­räte übernehmen eine wichtige Funk­tion als Inter­essen­vertre­tung der Beschäftigten gegenüber dem Arbeit­ge­ber. Doch welche Kosten müssen Dien­st­stellen für die Arbeit des Per­son­al­rats tra­gen? Dieser Beitrag erläutert, wann eine Kosten­er­stat­tungspflicht beste­ht. Gesetzliche Grundlagen Die geset­zliche Regelung zur Kos­ten­tra­gung ist in § 46 Abs. 1 Bun­des­per­son­alvertre­tungs­ge­setz (BPersVG) fest­gelegt. Danach trägt die Dien­st­stelle die durch die Tätigkeit des…