Bestandskraft

Die Bestand­skraft von Ver­wal­tungsak­ten beze­ich­net den rechtlichen Zus­tand, in dem ein Ver­wal­tungsakt endgültig und unan­fecht­bar ist. Das bedeutet, dass der Ver­wal­tungsakt nicht mehr durch Wider­spruch, Klage oder andere Rechtsmit­tel ange­grif­f­en wer­den kann. Er ent­fal­tet somit seine volle Rechtswirkung und ist für die betrof­fene Per­son bindend. Die Bestand­skraft von Ver­wal­tungsak­ten dient der Rechtssicher­heit und ermöglicht den Behör­den eine effek­tive Umset­zung ihrer Entschei­dun­gen.


  • Das Widerspruchsverfahren im Sozialrecht: Ein umfassender Leitfaden

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    Das Widerspruchsverfahren im Sozialrecht: Ein umfassender Leitfaden

    Das Wider­spruchsver­fahren im Sozial­recht ist ein essen­zieller Bestandteil des deutschen Rechtssys­tems, der Bürg­ern die Möglichkeit bietet, gegen Entschei­dun­gen von Sozial­be­hör­den, ins­beson­dere von Job­cen­tern, vorzuge­hen. Es han­delt sich hier­bei nicht um ein gerichtlich­es Ver­fahren, son­dern um ein spezielles Ver­wal­tungsver­fahren, das nach dem Erlass eines Ver­wal­tungsak­tes begin­nt. Dieser Leit­faden bietet einen umfassenden Überblick über das Wider­spruchsver­fahren, seine…