Beschlussverfahren

Ein Beschluss­ver­fah­ren ist ein beson­de­res gericht­li­ches Ver­fah­ren in der Arbeits­ge­richts­bar­keit. Es dient vor allem der Ent­schei­dung betriebs­ver­fas­sungs­recht­li­cher Rechts­strei­tig­kei­ten. Eine ver­fah­rens­be­en­den­de Sach­ent­schei­dung des Gerich­tes erfolgt durch einen Beschluss. Im Gegen­satz zum Urteils­ver­fah­ren gilt im Beschluss­ver­fah­ren der Amts­er­mitt­lungs­grund­satz. Das bedeu­tet, dass das Gericht grund­sätz­lich den Sach­ver­halt von sich aus ermit­teln und auf­klä­ren muss.


  • Kostenübernahme für Personalräte – Wann müssen Dienststellen zahlen?

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    Kostenübernahme für Personalräte – Wann müssen Dienststellen zahlen?

    Per­so­nal­rä­te über­neh­men eine wich­ti­ge Funk­ti­on als Inter­es­sen­ver­tre­tung der Beschäf­tig­ten gegen­über dem Arbeit­ge­ber. Doch wel­che Kos­ten müs­sen Dienst­stel­len für die Arbeit des Per­so­nal­rats tra­gen? Die­ser Bei­trag erläu­tert, wann eine Kos­ten­er­stat­tungs­pflicht besteht. Gesetzliche Grundlagen Die gesetz­li­che Rege­lung zur Kos­ten­tra­gung ist in § 46 Abs. 1 Bun­des­per­so­nal­ver­tre­tungs­ge­setz (BPersVG) fest­ge­legt. Danach trägt die Dienst­stel­le die durch die Tätig­keit des…