Ein Beschlussverfahren ist ein besonderes gerichtliches Verfahren in der Arbeitsgerichtsbarkeit. Es dient vor allem der Entscheidung betriebsverfassungsrechtlicher Rechtsstreitigkeiten. Eine verfahrensbeendende Sachentscheidung des Gerichtes erfolgt durch einen Beschluss. Im Gegensatz zum Urteilsverfahren gilt im Beschlussverfahren der Amtsermittlungsgrundsatz. Das bedeutet, dass das Gericht grundsätzlich den Sachverhalt von sich aus ermitteln und aufklären muss.
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Personalräte übernehmen eine wichtige Funktion als Interessenvertretung der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber. Doch welche Kosten müssen Dienststellen für die Arbeit des Personalrats tragen? Dieser Beitrag erläutert, wann eine Kostenerstattungspflicht besteht. Gesetzliche Grundlagen Die gesetzliche Regelung zur Kostentragung ist in § 46 Abs. 1 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) festgelegt. Danach trägt die Dienststelle die durch die Tätigkeit des…