Außergerichtliche Kosten

„Außer­ge­richt­li­che Kos­ten“ bezie­hen sich auf alle Gebüh­ren und Aus­ga­ben, die in Ver­bin­dung mit einem Rechts­streit anfal­len, aber nicht direkt mit einem Gerichts­ver­fah­ren ver­bun­den sind. Dazu gehö­ren unter ande­rem die Kos­ten für Rechts­be­ra­tung, Ver­hand­lun­gen oder das Erstel­len von not­wen­di­gen Unter­la­gen. Die­se Kos­ten kön­nen erheb­lich sein und sind oft ein wich­ti­ger Fak­tor bei der Ent­schei­dung, ob man recht­li­che Schrit­te ein­lei­tet oder nicht.


  • Kostenübernahme für Personalräte – Wann müssen Dienststellen zahlen?

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    Kostenübernahme für Personalräte – Wann müssen Dienststellen zahlen?

    Per­so­nal­rä­te über­neh­men eine wich­ti­ge Funk­ti­on als Inter­es­sen­ver­tre­tung der Beschäf­tig­ten gegen­über dem Arbeit­ge­ber. Doch wel­che Kos­ten müs­sen Dienst­stel­len für die Arbeit des Per­so­nal­rats tra­gen? Die­ser Bei­trag erläu­tert, wann eine Kos­ten­er­stat­tungs­pflicht besteht. Gesetzliche Grundlagen Die gesetz­li­che Rege­lung zur Kos­ten­tra­gung ist in § 46 Abs. 1 Bun­des­per­so­nal­ver­tre­tungs­ge­setz (BPersVG) fest­ge­legt. Danach trägt die Dienst­stel­le die durch die Tätig­keit des…