Arbeitsvertragliche Pflichtverletzung bezeichnet eine Situation, in der ein Arbeitnehmer seinen vertraglich vereinbarten Pflichten nicht oder nur unzureichend nachkommt. Dies kann z.B. wiederholtes Zuspätkommen, Nichterfüllen von Aufgaben oder Verletzung von Verschwiegenheitspflichten umfassen. Solche Pflichtverletzungen können arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, z.B. eine Abmahnung oder im schwerwiegenden Fällen eine Kündigung.
/
In einer Welt, in der Meinungsfreiheit und Arbeitsrecht oft aufeinandertreffen, gibt es Fälle, die uns zum Nachdenken anregen und die Grenzen unserer Vorstellungen von diesen beiden grundlegenden Prinzipien testen. Einer dieser Fälle ist der einer Redakteurin der Deutschen Welle, deren fristlose Kündigung vom Landesarbeitsgericht Berlin für unwirksam erklärt wurde. Der Sender hatte der Redakteurin vorgeworfen,…