Arbeitsgericht Berlin

Das Arbeits­gericht Berlin ist eine spezial­isierte Gerichts­barkeit in Deutsch­land, die sich mit Stre­it­igkeit­en aus Arbeitsver­hält­nis­sen beschäftigt. Dieses Gericht entschei­det in erster Instanz über Rechtsstre­it­igkeit­en zwis­chen Arbeit­nehmern und Arbeit­ge­bern, ein­schließlich, aber nicht beschränkt auf, Fra­gen zu Kündi­gun­gen, Lohn und Gehalt, Arbeit­szeit­en und Diskri­m­inierung am Arbeit­splatz. Das Arbeits­gericht Berlin hat seine Zuständigkeit ins­beson­dere für Fälle, die in Berlin entste­hen. Es spielt eine wichtige Rolle bei der Wahrung der Rechte und Inter­essen sowohl von Arbeit­nehmern als auch von Arbeit­ge­bern.


  • Zwischen Meinungsäußerung und Arbeitsrecht: Der Fall der Redakteurin der Deutschen Welle

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    Zwischen Meinungsäußerung und Arbeitsrecht: Der Fall der Redakteurin der Deutschen Welle

    In ein­er Welt, in der Mei­n­ungs­frei­heit und Arbeit­srecht oft aufeinan­dertr­e­f­fen, gibt es Fälle, die uns zum Nach­denken anre­gen und die Gren­zen unser­er Vorstel­lun­gen von diesen bei­den grundle­gen­den Prinzip­i­en testen. Ein­er dieser Fälle ist der ein­er Redak­teurin der Deutschen Welle, deren frist­lose Kündi­gung vom Lan­desar­beits­gericht Berlin für unwirk­sam erk­lärt wurde. Der Sender hat­te der Redak­teurin vorge­wor­fen,…