Arbeitsgericht Berlin

Das Arbeits­ge­richt Ber­lin ist eine spe­zia­li­sier­te Gerichts­bar­keit in Deutsch­land, die sich mit Strei­tig­kei­ten aus Arbeits­ver­hält­nis­sen beschäf­tigt. Die­ses Gericht ent­schei­det in ers­ter Instanz über Rechts­strei­tig­kei­ten zwi­schen Arbeit­neh­mern und Arbeit­ge­bern, ein­schließ­lich, aber nicht beschränkt auf, Fra­gen zu Kün­di­gun­gen, Lohn und Gehalt, Arbeits­zei­ten und Dis­kri­mi­nie­rung am Arbeits­platz. Das Arbeits­ge­richt Ber­lin hat sei­ne Zustän­dig­keit ins­be­son­de­re für Fäl­le, die in Ber­lin ent­ste­hen. Es spielt eine wich­ti­ge Rol­le bei der Wah­rung der Rech­te und Inter­es­sen sowohl von Arbeit­neh­mern als auch von Arbeit­ge­bern.


  • Zwischen Meinungsäußerung und Arbeitsrecht: Der Fall der Redakteurin der Deutschen Welle

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    Zwischen Meinungsäußerung und Arbeitsrecht: Der Fall der Redakteurin der Deutschen Welle

    In einer Welt, in der Mei­nungs­frei­heit und Arbeits­recht oft auf­ein­an­der­tref­fen, gibt es Fäl­le, die uns zum Nach­den­ken anre­gen und die Gren­zen unse­rer Vor­stel­lun­gen von die­sen bei­den grund­le­gen­den Prin­zi­pi­en tes­ten. Einer die­ser Fäl­le ist der einer Redak­teu­rin der Deut­schen Wel­le, deren frist­lo­se Kün­di­gung vom Lan­des­ar­beits­ge­richt Ber­lin für unwirk­sam erklärt wur­de. Der Sen­der hat­te der Redak­teu­rin vor­ge­wor­fen,…