§ 44 SGB X

§ 44 SGB X ist eine Recht­snorm im deutschen Sozialge­set­zbuch, die die Ver­jährungs­frist für Ansprüche gegenüber der Sozialver­sicherung regelt. Sie legt fest, dass solche Ansprüche nach vier Jahren ver­jähren, begin­nend mit dem Ende des Jahres, in dem sie ent­standen sind. Diese Regelung dient dazu, eine zeitliche Begren­zung für die Durch­set­zung von Ansprüchen zu gewährleis­ten und Rechtssicher­heit für alle Beteiligten zu schaf­fen. Ins­beson­dere im Kon­text des Sozial­rechts spielt § 44 SGB X eine wichtige Rolle bei der Klärung von Anspruchs­fra­gen.


  • Das Widerspruchsverfahren im Sozialrecht: Ein umfassender Leitfaden

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    Das Widerspruchsverfahren im Sozialrecht: Ein umfassender Leitfaden

    Das Wider­spruchsver­fahren im Sozial­recht ist ein essen­zieller Bestandteil des deutschen Rechtssys­tems, der Bürg­ern die Möglichkeit bietet, gegen Entschei­dun­gen von Sozial­be­hör­den, ins­beson­dere von Job­cen­tern, vorzuge­hen. Es han­delt sich hier­bei nicht um ein gerichtlich­es Ver­fahren, son­dern um ein spezielles Ver­wal­tungsver­fahren, das nach dem Erlass eines Ver­wal­tungsak­tes begin­nt. Dieser Leit­faden bietet einen umfassenden Überblick über das Wider­spruchsver­fahren, seine…